Keine Datennutzung für Erstwähleranschreiben

Grundsätzlich besteht für die politischen Parteien die Möglichkeit, bei der Gemeindeverwaltung die Adressdaten jener jungen Menschen zu erfragen, die bei der Kommunalwahl im September erstmals wählen dürfen. 
Uwe Borchardt, Co-Vorsitzender der Hövelhofer Grünen, erklärt dazu: „Diese Adressdaten können den Parteien dazu dienen, ein sogenanntes Erstwähler*innenschreiben als Wahlwerbung zu verschicken. Wir Grünen wollen darauf verzichten, da wir der Meinung sind, dass Datensparsamkeit ein höheres Gut als Wahlwerbung ist.“ 
Zusätzlich fordern die Grünen in einer Pressemitteilung die anderen Parteien auf, ihrem Beispiel zu folgen. 
Anja Podtschaske, Vorsitzende der Hövelhofer Grünen: „Wir verzichten damit auf ein möglicherweise wirkungsvolles Werbeinstrument und würden uns selbstverständlich freuen, wenn wir Nachahmende finden. Sollte das nicht der Fall sein, wird das jedoch unsere Meinung nicht ändern: die jungen Menschen brauchen keine Wahlwerbung, die nur durch Daten möglich ist, deren Nutzung sie nicht zugestimmt haben.“

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