Beschlussvorschlag
Der Rat der Gemeinde beschließt, dass Fragestunden für Einwohner und Einwohnerinnen in den Rats- und Ausschusssitzungen durchgeführt werden.
Begründung
Eine Fragestunde soll den Bürgern und Bürgerinnen der Sennegemeinde Hövelhof die Möglichkeit geben, nicht nur allgemein interessierende, sondern auch individuelle Fragen zu stellen. Sie soll die Rats- und Ausschusssitzungen lebendiger gestalten und zu einem besseren Verständnis zwischen den Selbstverwaltungsorganen und den Bürgerinnen und Bürgern fördern.
Wir schlagen folgende Punkte vor, die in die Geschäftsordnung eingearbeitet werden können:
1. Die Einwohner und Einwohnerinnen der Sennegemeinde Hövelhof, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind berechtigt, jeweils bis zu drei Fragen aus dem Be-reich der örtlichen Gemeinschaft bei öffentlichen Sitzungen an die Mitglieder des Gemeinderats und den oder die Bürgermeisterin zu stellen und Vorschläge oder An-regungen zu unterbreiten, sofern der Gemeinderat für diese Angelegenheit zuständig ist.
2. Fragestunden werden innerhalb der Rats- und Ausschusssitzungen mit in die Ta-gesordnung aufgenommen und in den Medien (Presse, Homepage, etc.) veröffentlicht.
3. Die Fragen können durch den Fragensteller unter dem Tagesordnungspunkt „Fra-gestunde“ am Anfang der öffentlichen Sitzung des Rates oder Ausschusses gestellt und begründet werden. Je Fragesteller wird eine Zusatzfrage zugelassen.
4. Je Fragesteller werden bis zu fünf Minuten Rederecht gewährt. Die Fragestunde soll die Dauer von 60 Minuten nicht überschreiten.
5. Die Antworten können von allen Mitgliedern des Rates oder der Ausschüsse gege-ben werden. Die Leitung hat der oder die Bürgermeisterin bzw. die Ausschussvorsitzenden.
6. Eine Beschlussfassung über die Beantwortung der Fragen oder über die inhaltliche Behandlung vorgetragener Anregungen und Vorschläge findet im Rahmen der Frage-stunden nicht statt.
7. Fragen können vorher schriftlich eingereiht oder spontan gestellt werden. Schriftli-che Einrichtungen müssen spätesten 3 Werktage vor Sitzungsbeginn bei der Verwal-tung vorliegen. Schriftlich eingereichte Fragen haben Vorrang vor mündlichen Fragen.
8. Die Fragen müssen die Belange und Zuständigkeit der Sennegemeinde Hövelhof betreffen. Fragen, Vorschläge und Anregungen sind durch den Vorsitzenden zurück-zuweisen, wenn sie nicht Angelegenheiten aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung oder wenn sie Angelegenheiten betreffen, die in einer nicht öffentlicher Sitzung zu behandeln sind.
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